Durchführung der Firmengründung
Um an dem indischen Markt nachhaltig partizipieren zu können, ist der Aufbau einer Präsenz vor Ort in den meisten Fällen unerlässlich. Dies kann die Gründung eines Joint Ventures genauso umfassen, wie die Gründung einer 100% eigenen indischen Tochtergesellschaft oder eines Liaison Offices.
Wir unterstützen Sie bei der Wahl der in Frage kommenden und für Ihr Vorhaben geeigneten Rechtsformen und führen für Sie das gesamte Gründungsverfahren durch. Hier greifen wir auf unsere Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zurück, in denen wir erfolgreich zahlreiche Tochtergesellschaften für ausländische Unternehmen in Indien gegründet haben (wie z.B. "Miele India Pvt. Ltd." oder "Mühlbauer India Pvt. Ltd."). Wir kennen also die komplexen und teilweise extrem zeitaufwändigen Vorgaben der indischen Bürokratie und ermöglichen Ihnen einen reibungslosen Ablauf.
Unsere Experten begleiten Sie durch den gesamten Gründungs- und Entscheidungsprozess, erledigen sämtliche administrativen Aufgaben und Formalitäten, die für die Gründung einer Gesellschaft in Indien erforderlich sind. Wichtig ist für uns dabei, dass eine Firmengründung nicht mit dem Erhalt eines "Certificate of Incorporation" aufhört, sondern erst dann von uns als abgeschlossen angesehen wird, wenn Sie vor Ort tatsächlich auch geschäftstätig werden können, also alle hierfür erforderlichen Anmeldungen etc. abgeschlossen wurden.


